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Die Gründung der Burg Blankenberg Drucken E-Mail

Die Entstehung des Landes Blankenberg war ein langwieriger Vorgang. Damit verbunden war das Bemühen der Grafen von Sayn, ihr Ansehen und ihre Macht darzustellen, sich gegen feindliche Angriffe zu sichern und einen Ort anzulegen, welcher der Festigung und Verwaltung ihres Herrschaftsbereichs dienlich war.

Am geeignetsten dürfte die Siegburg mit der pfalzgraflichen Burg und der umgebenden bürgerlichen Siedlung, beherrschend in der Siegebene gelegen, erschienen sein.Dieser Platz jedoch war seit der Gründung des Klosters durch Erzbischof Anno II. von Köln vergeben und unter den politischen Verhältnissen des 12. Jahrhunderts nicht zu gewinnen. So mußten sich die Grafen Eberhard I. und Heinrich I. von Sayn mit einem Riedel zufrieden geben, der sich etwa 145 bis 170 m über dem Meeresspiegel in das Siegtal vorschiebt.

Auf der Spornspitze, 80 m über der Sieg und in Sichtweite der Abtei auf dem Michaelsberg, begannen sie wohl um die Jahrhundertmitte mit dem Bau der Burg Blankenberg. Ob sich auf dem Felssporn, der im Osten von einem Siefen, im Norden vom Tal der Sieg und südlich vom Ahrenbachtal begrenzt wird, eine frühmittelalterliche Ringwallanlage befand, läßt sich nicht mit Gewißheit behauptet.

Ein Freihof "in blanckenberge" den Erzbischof Phillip von Heinsberg 1171 der Äbtissin Gepa und dem Konvent der heiligen Jungfrauen zu Köln bestätigte, lag mit der Sicherheit auf dem landwirtschaftlich nutzbaren Höhenrücken.
Der Felssporn selbst dürfte zunächst siedlungsfrei gewesen zu sein. Von ihm wurde wohl der Name Blankenberg im Sinne einer blanken, unbewaldeten Erhebung abgeleitet. Die Befestigung hoch über der Sieg versetzte die Grafen von Sayn in die Lage, die Zugänge zum Siegtal und ins Bergische Land sowie auf den Westerwald zu beherrschen.

Die Abtei Siegburg wandte sich gegen den Burgenbau mit der Behauptung, daß sich die Anlage widerrechtlich auf ihrem Grund und Boden befinde. Abt Gerhard I., der sich wohl 1181 in Rom aufhielt, konnte die grundherrlichen Rechte nachweisen. Denn der Papst wies den Probst von Bonn an, den Grafen von Sayn und die Bewohner der Burg, Frauen und Kinder ausgenommen, zu exkommunizieren, wenn die Abtei nicht entschädigt werde. 

Die Burg hatte also bereits eine stattlich Einwohnerschaft. Der Bau, bei den Ausmaßen der Anlage gewiß ein Werk vieler Jahre, dürfte daher vor 1181, aber nach 1150 ausgeführt worden sein. Im sogenannten Neußer Vergleich von 1182 kam eine Vereinbarung zustande. Die Abtei zog ihren Einspruch zurück und erkannte an, daß die Grafen Heinrich II. und Eberhard II., die Söhne des Grafen Eberhard I. von Sayn, zumindest teilweise rechtmäßige Ansprüche geltend machen konnten. Die Grafen wiederum überließen den Mönchen das Fischerei- und Mühlenrecht in Sieg und Sülz, gewährleisteten Wasserrechte und bestätigen die Gerichtsbarkeit und das Bürgerrecht der Stadt Siegburg. Desweiteren verzichteten sie auf die Gerichtsrechte im Bann von Oberpleis. Der Vertrag klärte die rechtlichen Verhältnisse zwischen zwei Mächten, die in einem Kleinraum nach der Landeshoheit strebten. Beide Seiten mußten in ihren Rechten zurückstecken. Der Abtei Siegburg gelang es nicht, den Abbruch der Burg Blankenberg zu erreichen. 

Die Grafen von Sayn traten wesentliche gräfliche Teilrechte ab, nahmen aber das Befestigungsrecht wahr, das bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts ohne Zustimmung des Grundeigentümers ausgeübt werden konnte. Sie sahen sich allerdings zu Zugeständnissen gezwungen, um in den Besitz der grundherrlichen Rechte zu gelangen. Die Auseinandersetzungen sind ein Beispiel dafür, wie die mittelalterlichen Landherrschaften eine festere Gestalt gewinnen.


Die Burg Blankenberg ist nicht nur ein Mittel der Herrschaft und der Darstellung landeshoheitlicher Macht, sie ist auch eine Verteidigungsanlage und Wohnsitz eines bedeutenden Geschlechts. Schon die Gründer scheinen dort gewohnt und die Befestigung für die Hofhaltung ausgebaut zu haben Denn 1181 wurde dem Grafen und den Burgbewohnern der Kirchenbaum angedroht. Die Bewohnerzahl dürfte beträchtlich gewesen sein, da Frauen und Kinder erwähnt werden.
Zwischen 1183 und 1186 verzeichneten die Annonischen Mirakelberichte Leute von der Burg Blankenberg, die eine Wallfahrt zum Grab des heiligen Anno nach Siegburg unternahmen.
Graf Heinrich III. von Sayn (1202-1246) und seine Gemalin Mechthild (1215-1292) bevorzugten die Landesburg als ihren Wohnsitz. An diesem Ort stellten sie viele Urkunden aus.


1208 starb Erzbischof Bruno von Sayn, der Onkel Heinrichs III., nach seiner Freilassung aus der königlichen Haft auf der Burg. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhundert entfaltete sich um das gräfliche Paar ein reges kulturelles Leben, das ganz gewiß durch die vielfältigen Beziehungen zu anderen Höfen angeregt wurde.


Das Vorbild des Landgrafen Hermann I. von Thüringen (1190-1217), der auf der Wartburg die bedeutendsten Dichter der Zeit beherbergte, blieb, durch den verwandtschaftlichen Austausch gefördert, wohl nicht ohne Einfluß auf den saynischen Hof in Blankenberg. So dichtete der Minnesänger Reimar von Zweter einen Spruch, in dem er überschwenglich die Freigebigkeit des Grafen Heinrich, seine Fähigkeiten und Tugend preist und ihm Gottes Wohlwollen versichert. Die Burg Blankenberg war ein Mittelpunkt des höfisch-geselligen Lebens. Die Literatur wurde ein Mittel der Selbstdeutung und ein Merkmal von Herrschaft.