Der Rentmeister Drucken E-Mail
Das Rebland hat einen hohen wirtschaftlichen Wert: Der Burg- und Landesherr läßt darum den Virnenberg als Teil des Wirtschaftsbetriebs der Burg vom Rentmeister des Landes und Amtes Blankenberg verwalten.
1644 werden seine Aufgaben im einzelnen beschrieben. Der Rentmeister sorgt dafür, daß die Trauben geliefert werden, daß gekeltert, in Fässer umgefüllt und der fertige Wein nach Düsseldorf zur herzoglichen Hof- und Küchenhaltung gebracht wird (19).
Die notwendigen Arbeiten sind zumeist im Rahmen von Diensten für den Grundherrn unentgeltlich auszuführen. Die Eingessenen der Kirchspiele Ruppichteroth und Uckerath sind verpflichtet, aus ihren Wäldern Weinbergsrahmen oder Weinbergspfähle und Zaunholz herbeizuschaffen und die Einzäunung instandzusetzen. Die jährliche Düngung mit Mist hat für jeweils eine bestimmte Fläche zu erfolgen. Die Mistung übernehmen Amtmann und Rentmeister, die den Bülgenaueler Zehnten vom Landesherrn und vom Propst des Stifts St. Cassius in Bonn in Pacht haben und zwar der Amtmann einen, der Rentmeister einen halben Morgen. Das Kirchspiel Menden beseitigt mit seinem Dienst die Steine aus dem Rebgelände. Das Gurtstroh zum Aufbinden der Reben liefern nach Bedarf im Frühjahr oder Herbst die Honschaften Söven und Rott, Happerschoß und Heisterschoß des Kirchspiels Geistingen. Es handelt sich um jeweils 200 Schauf oder Bunde.
1555 stellt der Hof des St. Cassiusstifts in Lohmar dem landesherrlichen "weingarten zu Blanckenberg" jedes Jahr aus dem Zehnten 400 Bunde (heftschoven)bereit (20). Sobald die Traubenlese vorüber ist, wird der Weinberg vor dem Winter umgegraben. Je nach den Witterungsbedingungen im März oder April werden die Weinbergspfähle gestickt, das heißt festgesetzt und gerichtet, die Reben beschnitten und gegürtet oder angebunden. Ein weiteres Mal ist der Weinberg im Mai oder Juni zu graben.
Je nach Gelegenheit muß man im Juli das überflüssige Holz abnehmen und die Stöcke, wenn nötig, anbinden. Im Herbst dann, einige Wochen vor der Traubenreife, wird der Weingarten geschlossen.
Der Rentmeister bestimmt nach dem Gutachten von Sachverständigen den Beginn der Lese und stellt die Leute in Weinberg und Kelterhaus an. Die Lese wird von den Weingartsleuten gegen Lohn durchgeführt. Die Überwachung der Ernte und die Entlohnung der Arbeiter obliegt dem Rentmeister. Der zuständige Aufseher wacht Tag und Nacht während der Traubenlese und verhindert Schaden und Veruntreuung bei der Abgabe des Traubenzehnten.
1749/50 ist Aufseher "im virnenberg Jacob Müller". Er achtet darauf, daß der Weinberg zur angemessenen Zeit "zwey mahl gegraben", Setzlinge (proffen) eingesetzt, die Weinbergspfähle (rahmen gerten) und das Bindestroh (heffstroh) herbeigeschafft und alle Arbeiten rechtzeitig ausgeführt werden. Darüber hinaus beaufsichtigt er die Flurschützen, welche das in den Weinberg eingedrungene Vieh einbringen. Die beiden Schützen Johann Henden und Bertram Schwellenbach erhalten dafür jeder 7 Goldgulden (21). Das Gehalt des Weinbergsaufsehers Franz Arentz beträgt 1806 6 Reichstaler 24 Albus jährlich (22). Es ist am Martinstag (11. November) zu zahlen.